Titel im Karate-Do

Über Titel im Karate-Do gibt es verschiedene Meinungen. Sie werden in der Regel nicht geprüft sondern verliehen. Unabhängig vom Verleiher spielt die Zeit wie lange das DO bereits praktiziert wird eine wichtige Rolle. Alleine daraus ergibt sich ein bestimmtes Lebensalter des Gewürdigten.

Der 3. Dan ist die Grundlage für den ersten ernstzunehmenden Titel SHIDOIN, was soviel bedeutet wie: "Er kann zeigen." Ab diesem Punkt darf eigentlich auch erst der allgemein bekannte und benutzte Begriff SENSEI für den Lehrer verwendet werden. Ein 1. Dan ist sicherlich noch kein Sensei. Die zum Teil großzügige Nutzung von Sensei ist kein Sakrileg, sondern eher als eine freundlich gemeinte Erhöhung zu betrachten.

Wie Sensei ist auch der Begriff SHIHAN von eher allgemeiner Natur. Er beschreibt einen höheren Meistergrad (i. d. Regel 5. Dan ) der niedriger graduierte Meistergrade unterrichtet. Der SHIHAN unterteilt sich in 3 Stufen: Renshi-Shihan, Kyoshi-Shihan und Hanshi-Shihan. Bei diesen hohen Graden sollte das Mindestalter nicht fehlen da es sich hier um "Reifegrade" handelt! Trotz unterschiedlicher Ansichten könnte hier für einen Renshi das 40ste, den Kyoshi das 50ste und den Hanshi das 60ste Lebensjahr Grundlage sein. Die Bedeutung dieser Begriffe wird zum Teil auch etwas unterschiedlich erklärt. Ich erkläre sie so:

RENSHI: geschmiedeter oder gehärteter Mensch
KYOSHI: besonderer Lehrer
HANSHI: beispielhafter Lehrer oder Model eines Lehrers (das große Vorbild)

Der Renshi kann frühestens ab dem 4. Dan, besser jedoch ab dem 5. Dan aufgrund des benötigten Lebensalters verliehen werden. Der Kyoshi kann bereits ab dem 6. Dan verliehen werden allerdings muss mindestens das 50ste Lebensjahr erreicht sein. Ein Hanshi muss mindestens 60 Jahre alt sein und den 8. Dan-Grad besitzen. Meistens wird er aber erst ab dem 9. Dan verliehen. Das komplizierteste in dieser gesamten Thematik ist die Frage wer verleihen darf bzw. wer dazu berechtigt ist. Dafür gibt es weltweit KEINE allgemein anerkannten Regelungen! Sehr orthodoxe Budoka behaupten zum Beispiel dass nur eine japanische Organisation bzw. Persönlichkeit diese Titel verleihen darf. Ich persönlich halte das für unangemessen. Richtig bleibt dass es jede Gemeinschaft (Kai, Renmei, Dojo) dies für sich selber regeln kann.

"Warum sollten wir jahrelang den Weg des Do gehen dürfen mit allen Anstrengungen, Herausforderungen und unzähligen Trainingseinheiten die zu bewältigen sind wie auch alle anderen Karateka weltweit. Trotzdem soll uns die Vergabe von Titeln verwehrt sein? Im Prinzip stellt ein Titel ein besonderes Lob der eigenen Gemeinschaft dar und genau so sollte man es verstanden wissen, nicht mehr und nicht weniger. In diesem Zusammenhang erkennt jeder nur das an was er für richtig hält, ähnlich wie bei den Dan-Graduierungen."

Als langjähriger Karateka habe ich mich seit langem mit den Titeln im Karate-Do beschäftigt und hier meine persönliche Meinung dargelegt. Anderslautende Darstellungen haben ebenfalls ihre Berechtigung!

Jochen Xenos Kancho Gojukan Dojo
(Kancho bedeutet sovie wie: Herr des Hauses)